50 Jahre sind genug!

50 Jahre sind genug!

19/07/2022 Aus Von Daniel Metz

Heute vor 50 Jahren, am 19.07.1972, fällte das BVerfG ein für Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit folgenschweres Urteil in Hinblick auf deren Zeugnisverweigerungsrecht. Praktiker*innen und Berufsverbände sehen unverändert die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Das 2018 veröffentlichte Rechtsgutachten „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ begründet den notwendigen Reformbedarf.

Deshalb haben sich Bundesverbände und Vereinigungen im „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ) zusammengeschlossen, um sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen.

Der 50. „Geburtstag“ des von vielen Expertinnen als überholt angesehenen Urteils des BVerfG sollte willkommener Anlass sein, durch eine Reform des § 53 StPO Rechtssicherheit für alle Kolleg*innen zu schaffen.

Dazu organisiert das BfZ am 11.10.22 eine Fachveranstaltung. Mehr dazu findet Ihr unter folgendem Link:
https://www.zeugnis-verweigern.de/2022/07/18/einladung-zur-fachveranstaltung/