§ 53 StPO reformieren – Vertrauensverhältnisse der Sozialen Arbeit schützen!

§ 53 StPO reformieren – Vertrauensverhältnisse der Sozialen Arbeit schützen!

30/11/2021 Aus Von Daniel Metz

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) vermisst Aussagen im vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zur Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen und mahnt dringend eine Überprüfung des seit beinahe 50 Jahren bestehenden Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Die notwendigen und von allen künftigen Regierungsparteien als sinnvoll erachteten Diskussionsprozesse müssen nun innerhalb der neuen Regierung eingeleitet werden.

„Die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen erfordert ein Höchstmaß an Vertrauen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen verhindert regelmäßig die Thematisierung sensibler Erfahrungen von Klient*innen einerseits und erschüttert im Extremfall die bestehende professionelle Beziehung nachhaltig“, so Matthias Stein, Sprecher des BfZ. Dies ist nicht nur in Handlungsfeldern relevant, in denen Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Auch Soziale Arbeit mit Betroffenen von Gewalt und mit Menschen, die sich durch Skepsis gegenüber staatlichen Akteur*innen auszeichnen kann regelmäßig nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, da das vertrauliche Wort im Beratungsprozess nicht vollumfänglich geschützt ist.

Vor dem Hintergrund einer immer schwieriger werdenden Lage im Arbeitsfeld wurde bereits 2014 eine Arbeitsgruppe mit Praktiker*innen aus dem Feld der Fanprojektarbeit ins Leben gerufen, die um Vertreter*innen aus der Wissenschaft, der Trägerlandschaft sowie Prakti-ker*innen aus angrenzenden Bereichen der aufsuchenden Arbeit bzw. der Arbeit mit soge-nannter schwieriger bzw. gefährdeter Klientel erweitert wurde und mit der analytischen Betrachtung des praktischen, berufspolitischen und juristischen Umfelds der Fanprojekte und im Weiteren auch der Sozialen Arbeit mit auffälligen Jugendkulturen begann.Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit wurde 2020 arbeits-feldübergreifend von verschiedenen Bundesverbänden in Frankfurt gegründet.

Mehr Infos: www.zeugnis-verweigern.de

Die komplette Pressemitteilung als pdf-Datei: